
Netz- Störungen - Verbraucherzentrale zu Minderungsanspruch
Wer von Euch - noch - Kunde bei Vodafone ist, der hätte wahrscheinlich in der letzten Zeit häufig am liebsten vor Wut in die Tischkante gebissen. Zumindest wenn er in Kleve, Bedburg-Hau, Geldern-Walbeck oder Weeze wohnt. Immer wieder war das Internet - und damit oft eben auch Fernsehen und Telefon - über Stunden ausgefallen. Der ein oder andere hat da bestimmt sein Datenvolumen am Smartphone aufgebraucht oder vielleicht auch teuer telefoniert. Können wir Vodafone an solchen Kosten beteiligen? Haben wir nachgefragt - bei Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW.
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Wenn Ihr denn tatsächlich einen Minderungsanspruch habt, dann solltet Ihr wie folgt vorgehen, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW ...
Ihr seid aber in der Pflicht nachzuweisen, warum es notwendig war, zum Beispiel aufs Handy auszuweichen, wo Ihr dann vielleicht Euer Datenvolumen aufgebraucht habt. "Ich habe meine Lieblingsserie gestreamt" gilt da leider nicht als Argument.