Münster/Niederrhein: Größe nicht allein ausschlaggebend bei gefährlichen Hunden
Veröffentlicht: Dienstag, 18.02.2020 13:01
Amtstierärzte müssen sich bei der Bewertung von gefährlichen Hunderassen neben der Körpergröße auch an weiteren Kriterien orientieren.
Dabei dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Tiere die Größenvorgaben nicht um mehr als zehn Prozent überschreiten, so die Richter in einer Entscheidung vom Montag. Damit gab das OVG den klagenden Hundehalterinnen Recht und hob eine Entscheidung aus der ersten Instanz auf. Die Stadt Düsseldorf hatte die Haltung der Tiere nur unter Auflagen zugelassen, weil sie nach ihrer Auffassung zu groß für Miniatur-Bullterrier sind.