
Münster: Corona-Hilfen waren rechtmäßig
Das Corona-Förderprogramm "Überbrückungshilfe III NRW" war rechtmäßig und entsprach den europäischen Vorgaben.
Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2026 11:02
Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in einem Streit um zusätzliche Fördergelder entschieden. Geklagt hatte die Inhaberin mehrerer Fitnessstudios. Sie hatte Ende September 2021 Überbrückungshilfe beantragt - unter anderem für Hygienemaßnahmen. Die Bezirksregierung bewilligte ihr im November eine siebenstellige Förderung, lehnte aber bestimmte Hygienemaßnahmen-Kosten ab. Die Frau wollte daraufhin vor Gericht mehr Geld durchsetzen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte aber: Die Förderrichtlinien wurden korrekt angewendet und standen im Einklang mit den EU-Beihilferegeln. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.