Kreis Kleve/Münster: Mann scheitert mit Antrag gegen Maskenpflicht

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster ist ein Mann aus dem Kreis Kleve mit einem Eil-Antrag gegen die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gescheitert.

Der Mann hatte sich gegen die Verpflichtung gewendet, in bestimmten sozialen Situationen, wie etwa beim Einkaufen oder bei der Benutzung des Personenverkehrs eine entsprechende Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Laut Gerichtsbeschluss ist die Maskenpflicht aber weiterhin rechtmäßig. Bei dem derzeitigen Erkenntnisstand sei davon auszugehen, dass auch textile Masken, eine Filterwirkung entwickeln können, die die Ausbreitung des Coronavirus deutlich verlangsame, so das Gericht.