
Kreis Kleve: Weiterhin Maskenpflicht im Kreisgesundheitsamt
Im Klever Kreisgesundheitsamt wird auch weiterhin eine Maskenpflicht gelten.
Veröffentlicht: Mittwoch, 01.02.2023 07:33
Darauf weist die Kreisverwaltung mit Blick auf die heute (1.2.) in Kraft getretene neue Corona-Verordnung des Landes NRW hin. Von den zahlreichen Lockerungen weitestgehend ausgenommen sei aber der öffentliche Gesundheitsdienst, so die Kreisverwaltung. Dies bedeute für Besucher des Gesundheitsamtes mit positivem Corona-Testergebnis weiterhin ein Betretungsverbot während einer 5-Tages-Frist nach dem Test. Darüber hinaus gelte für die Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Publikumskontakt sowie für Besucher des gesamten Gesundheitsgebäudes nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske.