Kreis Kleve: Weitere Verfügung zur Anordnung von Quarantäne erlassen

Der Kreis Kleve hat im Zusammenhang mit der sich verschärfenden Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt jetzt Samstag (31.10.) in Kraft.

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Dabei geht es um diejenigen, bei denen auf Veranlassung des Kreisgesundheitsamtes ein Test angeordnet wurde. Sie sind, sobald sie von einem positiven Ergebnis erfahren, demnach per sofort verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt auch für weitere Haushaltsangehörige. Hintergrund: Seit Anfang Oktober kann dieser Personenkreis das Ergebnis selbst im Labor abfragen und erfährt damit möglicherweise früher als das Gesundheitsamt von einem möglichen positiven Ergebnis.


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