Kreis Kleve: Rückerstattung für Kurzarbeit beantragen

Arbeitgeber sollten nicht vergessen, die Rückerstattung des Kurzarbeitergeldes zu beantragen.

Daran erinnert erneut die Weseler Agentur für Arbeit. Wer im Monat März seinen Mitarbeitern in Vorkasse Kurzarbeitergeld gezahlt hat, kann nur noch bis einschließlich heute (30.6.) den Antrag für Rückerstattung einreichen. Der Anspruch auf Erstattung gilt nämlich vom Folgemonat an nur für drei Monate. Im Kreis Kleve hatten im März rund 700 Arbeitnehmer verkürzt gearbeitet.