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Kreis Kleve: Neuer Mindestlohn gilt
Seit Januar gilt der neue gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde – auch für die rund 33.200 Mini-Jobber im Kreis Kleve. Darauf macht die Gewerkschaft NGG aufmerksam und warnt zugleich:
Veröffentlicht: Mittwoch, 21.01.2026 12:15
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Nicht alle Arbeitgeber könnten den höheren Lohn nicht korrekt zahlen. Sie empfiehlt, die Januar-Abrechnung genau zu prüfen. Besonders wichtig sei dabei die Kontrolle der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit: Würden Stunden gekürzt, um den Mindestlohn „passend“ zu machen, verstoße das gegen das Gesetz, so die NGG. Die Gewerkschaft fordert deshalb konsequente Kontrollen durch Beschäftigte und Staat und kritisiert zugleich die in ihren Augen zu geringen Kapazitäten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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