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Kreis Kleve: Neue Richtlinien bei den "Kosten der Unterkunft"
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Kreis Kleve: Neue Richtlinien bei den "Kosten der Unterkunft"

Seit Jahresbeginn gelten im Kreis Kleve neue Richtlinien bei den "Kosten der Unterkunft". Dadurch gelten höhere Mietobergrenzen für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfebezieher.

Veröffentlicht: Dienstag, 07.01.2020 15:56

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Die Kosten der Unterkunft setzen sich aus Kaltmiete, Mietnebenkosten und Heizkosten zusammen. Da die Höhe dieser Kosten örtlich verschieden ausfallen können, müssen die Kommunen die zu zahlenden Beiträge regelmäßig den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt anpassen. So will es der Gesetzgeber und so hat der Kreis Kleve jetzt seit Jahresbeginn (1.1.2020) neue Mietobergrenzen. Die Erhöhungen liegen zwischen 2 und 7 Prozent, so die Kreisverwaltung.

https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich4/mietobergrenzen-fuer-die-kosten-der-unterkunft/

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