
Kreis Kleve: Neue Corona-Test- und Quarantäneregelung
Der Kreis Kleve setzt jetzt die neue Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen um.
Veröffentlicht: Montag, 24.01.2022 14:03
Weiterhin gilt: Wer einen positiven Schnelltest oder PCR-Test hat, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Neu ist: Zum Nachweis der Quarantäne gegenüber dem Arbeitgeber reicht ab sofort das positive PCR- oder Schnelltestergebnis aus. Der Kreis selbst stellt keine Bescheinigungen mehr über die Dauer der Quarantäne aus. Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen. Eine Verkürzung der Quarantäne auf sieben Tage ist möglich bei Symptomfreiheit und einem negativen Testergebnis. Positiv getestete Menschen müssen all diejenigen informieren, mit denen sie in den vergangenen zwei Tagen engeren Kontakt hatten.