Anzeige
Kreis Kleve: Kreis informiert über Masernschutzgesetz
©
Die Influenza-Saison geht wieder los. Zu wenige Leute in Deutschland lassen sich gegen Grippe impfen (Symbolbild).
Teilen: mail

Kreis Kleve: Kreis informiert über Masernschutzgesetz

Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochansteckende Viruserkrankung, die mit schweren Komplikationen verlaufen kann. Darauf macht der Kreis Kleve aufmerksam und informiert gleichzeitig über das neue Masernschutzgesetz.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.02.2020 09:45

Anzeige

Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft und gilt für alle, die nach 1970 geboren wurden. Es sieht vor, dass alle Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen arbeiten oder betreut werden, einen Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegenüber Masern nachweisen müssen. Wer der Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen, heißt es.


www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/masernschutz

Anzeige
Anzeige
Anzeige