
Kreis Kleve: Keine "Kinder-E-Scooter" im Straßenverkehr
E-Scooter für Kinder gibt es im öffentlichen Straßenverkehr nicht. Das hat die Polizei im Kreis Kleve klargestellt.
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Anlass ist die Kontrolle eines 13-Jährigen in der vergangenen Woche. Sein Roller war als Modell „für Kinder ab zehn Jahren“ verkauft worden. Laut Hersteller konnte er bis zu 16 Stundenkilometer fahren. Eine Betriebserlaubnis hatte das Fahrzeug aber nicht. Die Polizei warnt Eltern davor, sich auf solche Werbeangaben zu verlassen. Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr braucht ein E-Scooter eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Außerdem müssen Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Nicht zugelassene Modelle können auch ein Sicherheitsrisiko sein, etwa wenn Beleuchtung oder Bremsen nicht den Anforderungen entsprechen. Lassen Eltern ihre Kinder damit auf öffentlichen Straßen fahren, können auch ihnen rechtliche Folgen drohen.