
Kreis Kleve: Gefährdet Vertragsverletzungsverfahren Windrad?
Verhindert ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland ein geplantes Windrad der Stadt Kleve am Klärwerk? Diese Frage mag aktuell keiner beantworten, die Möglichkeit bestehe aber, meinen Experten des NABU.
Veröffentlicht: Montag, 18.03.2024 05:34
Der Druck könnte dadurch erhöht werden, zitiert die NRZ NABU-Präsidentin Heide Naderer. Der Naturschutzbund klagt, wie bei Antenne Niederrhein berichtet, gegen das geplante Windrad, weil es im Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein liegt und vor allem die Wildgänse gefährde. Bei dem Verfahren, dass jetzt Brüssel eröffnet hat geht es darum, dass die EU-Kommission sagt, dass Deutschland die Maßnahmen zur Erhaltung wild lebender Vogelarten gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht hinreichend umgesetzt. Dies habe zu einem deutlichen Rückgang der Populationen geschützter Vogelarten geführt. Außerdem wird in der Pressemitteilung ausdrücklich das Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein genannt. Dazu gehören aber auch Gebiete, die im Nachbarkreis Wesel liegen.
Deutschland hat zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission eine sogenannte begründete Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen.