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Kreis Kleve: Frist zur Kontrolle der Impfpflicht läuft ab
Bei der Kontrolle der Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen läuft die Frist morgen (5.4.) ab.
Veröffentlicht: Montag, 04.04.2022 03:44
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Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Frist bereits verlängert. Der Kreis Kleve bittet daher alle Arbeitgeber, ihre Beschäftigten, die die Impfpflicht nicht erfüllen, dem Gesundheitsamt bis morgen zu melden. Arbeitgeber, bei denen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft sind, müssen aktuell keine Meldung abgeben. Diese Regelung betrifft lediglich Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen und Praxen sonstiger medizinischer Heilberufe. Befreit sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen dann ein entsprechendes Attest vorweisen.
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