Kreis Kleve: Betreten von Zeitarbeiter-Unterkünften muss begründet sein
Veröffentlicht: Mittwoch, 20.05.2020 14:27
Das Betreten von Zeitarbeiter-Unterkünften durch das Kreis Klever Gesundheitsamt ist an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. Das hat Landrat Wolfgang Spreen heute deutlich gemacht.

Demnach ist dies nur bei einem begründeten Anfangsverdacht gegenüber einer konkreten Person möglich. Daran ändert auch der jüngste Erlass des NRW-Gesundheitsministers nichts. Der Landrat verweist in diesem Zusammenhang auf Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung gewährleistet. Spreen reagiert damit auf eine anderslautende Aussage bzw. Interpretation, die vom Kranenburger Bürgermeister Steins stammen soll. Das Gesundheitsamt könne mit Blick auf die Corona-Pandemie nicht einfach zum Schnüffeln eine Wohnung betreten, so der Landrat.