Kreis Kleve: Anspruch auf Weihnachtsgeld prüfen

Arbeitnehmer im Kreis Kleve, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollten prüfen, ob sie Anspruch darauf haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

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Insbesondere für die kreisweit 23.400 Menschen, die nur einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check, so ein NGG-Sprecher. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es aber nicht.