
Kreis Kleve: Ab Sonntag greifen Lockerungen
Ab Sonntag greifen im Kreis Kleve Lockerungen im Rahmen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Das hat die Kreisverwaltung heute Nachmittag bekannt gegeben
Veröffentlicht: Freitag, 14.05.2021 11:13
Dazu liegt inzwischen eine Allgemeinverfügung des Landes vor. Grund: Die Ansteckungsrate im Kreis Kleve liegt heute mit 74,9 an inzwischen 5 Werktagen in Folge unter der 100er-Marke. U.a. wird damit ab Sonntag die Ausgangssperre wegfallen und Außengastronomie ist unter bestimmten Bedingungen wieder möglich. Außerdem fällt im Einzelhandel für den nicht-alltäglicher Bedarf das Shopping mit Termin weg und auch Kultureinrichtungen dürfen wieder wieder öffnen.
Ab Sonntag, 16. Mai 2021, gelten im Kreis Kleve grundsätzlich folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen. Kinder bis zu 14 Jahren zählen dabei nicht mit. Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei Personenbegrenzungen ebenfalls nicht mitgezählt.
Ausgangsbeschränkungen
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen.
Kultur / Freizeit
Möglich ist der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern und ähnlichen Einrichtungen – wenn Terminbuchung, Rückverfolgung und begrenzter Zugang (eine Person pro 20 Quadratmeter in geschlossenen Räumen) sichergestellt sind.
Konzerte sind unter freiem Himmel mit maximal 500 Personen (Sitzplan erforderlich) möglich, die ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis vorweisen können oder geimpft oder genesen sind.
Sport
Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel - auch auf Sportanlagen - unter Einhaltung des Mindestabstands sowie Training im Einzelunterricht. Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen ist unter freiem Himmel zudem mit bis zu 20 Personen möglich.
Darüber hinaus kann Kontaktsport unter freiem Himmel unter den Bedingungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung ausgeübt werden. Bis zu 20 Kinder im Alter bis maximal 14 Jahre können auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu zwei Aufsichtspersonen trainieren.
Einzelhandel
Alle Geschäfte können öffnen. Eine medizische oder FFP2-Maske ist zu tragen.
Für Geschäfte, die nicht der Grundversorgung zuzurechnen sind (Lebensmittel, Drogerien etc.) gelten folgende Voraussetzungen: Es ist ein aktuelles negatives Coronatest-Ergebnis vorzuweisen oder der Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. Es darf sich maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Geschäft aufhalten. Eine Terminbuchung ist nicht länger notwendig.
Schulen
Der Schulbetrieb findet weiterhin grundsätzlich und bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Weiter Infos gibt es hier.
Gastronomie
Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Kommune an fünf Tagen hintereinander unter 100, ist die Öffnung der Außengastronomie erlaubt. Voraussetzungen: verminderte Gästezahl und ein negativer Corona-Test. Genese und vollständig Geimpfte sind dem gleichgestellt.
Hotel- und Gastgewerbe
Hotels und ähnliche Einrichtungen dürfen mit einer Auslastung von bis zu 60 Prozent öffnen. Gäste dürfen dort aus dienstlichen wie privaten Gründen übernachten. Voraussetzungen ist ebenfalls ein negativer Corona-Test. Genese und vollständig Geimpfte sind dem gleichgestellt.
Gleiches gilt für die Übernachtung in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen.
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen erneut den Schwellenwert von 100 überschreitet oder den Wert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet. Eine Ausnahme bilden die Schulen, für die strengere Regelungen (Verbot von Wechselunterricht) erst ab einer stabilen Inzidenz von über 165 gelten