
© SYMBOLBILD | Andrea Tosi - stock.adobe.com
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Kleve: Weiterhin Maskenpflicht in städtischen Einrichtungen
In der Klever Stadthalle sowie in allen Dienststellen der Stadt Kleve gilt weiterhin Maskenpflicht.
Veröffentlicht: Montag, 11.04.2022 15:44
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Darauf weist die Verwaltung hin und beruft sich auf ihr Hausrecht. Wer diese Einrichtungen besucht oder betritt, muss eine OP-, oder eine FFP2-Maske tragen. Die 3-G-Regelung hingegen gilt nur noch für erwachsene Besucher der städtischen Kindertagesstätten sowie des Robinsonspielplatzes. Für das Betreten der übrigen städtischen Dienststellen ist ein 3-G-Nachweis nicht mehr erforderlich.
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