
© Antenne Niederrhein
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Kleve: Keine Strafverfolgung in Kevelaerer Missbrauchsfall
Der Geistliche, der in seiner Zeit als Kaplan in Kevelaer in den 80er-Jahren eine Frau sexuell missbraucht haben soll, muss keine Strafverfolgung fürchten. Der Fall ist verjährt.
Veröffentlicht: Freitag, 08.11.2019 11:46
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Das berichtet heute die Rheinische Post. Die Klever Staatsanwaltschaft habe den Fall geprüft und dabei festgestellt, dass der Fall verjährt ist. Auch wenn sich der mutmaßliche Täter selbst anzeigen würde, könne nicht ermittelt werden, weil die Verjährung ein absolutes Strafverfolgungshindernis sei, sagte Staatsanwalt Neifer. Selbst wenn sich das Bistum schon damals bei Bekanntwerden an die Strafverfolgungsbehörden gewandt hätte, wäre der Fall zu diesem Zeitpunkt schon verjährt gewesen.
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