Kleve: Keine Bewährungsauflagen für Lafontaine-Attentäterin mehr

Rund 30 Jahre nach dem Messerangriff auf den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine gelten für die Attentäterin keine Bewährungsauflagen mehr.

Das zuständige Landgericht Kleve habe die entsprechende Entscheidung bereits im Juli letzten Jahres getroffen, so die Kölner Staatsanwaltschaft. Von der Frau sei nicht mehr zu erwarten, dass sie Straftaten begehe. Die mittlerweile 72 Jahre alte frühere Arzthelferin hatte Lafontaine 1990 bei einem Wahlkampfauftritt in Köln mit einem Messerstich lebensgefährlich verletzt. Gutachter hatten ihr eine Schizophrenie bescheinigt. 2013 war sie auf Bewährung aus einem Krankenhaus für psychisch kranke Straftäter entlassen worden.