Kleve: 615 Euro Schadensersatz für getötetes Filmhuhn

Für das in Weeze von einem Hund getötete Filmhuhn namens Sieglinde bekommt die Halterin einen Schadensersatz in Höhe von 615 Euro.

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Das hat heute das Klever Landgericht entschieden. Das Amtsgericht in Geldern hatte ihr zuvor 300 Euro zugesprochen. Das war der Besitzerin aber zu wenig und klagte in Kleve auf 4.000 Euro. Das Huhn sei schließlich entsprechend geschult und damit wertvoll gewesen. Der Richter in Geldern hatte bei seinem Urteil eine Mitschuld der Besitzerin einkalkuliert. Immerhin sei es fahrlässig gewesen, das wertvolle Huhn frei auf dem Grundstück laufen zu lassen, hieß es damals. Das sah man in Kleve so nicht. Deshalb ging es hier nur noch um die Schadenshöhe.