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Kleve: 6 Monate nach Tötungsdelikt - Täter schuldunfähig
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Kleve: 6 Monate nach Tötungsdelikt - Täter schuldunfähig

6 Monate nach einem Tötungsdelikt in Kleve hat das Landgericht in Kleve jetzt einen 37-jährigen Mann für schuldunfähig erklärt und eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Veröffentlicht: Freitag, 08.12.2023 06:11

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Die Tat ereignete sich im Juni dieses Jahres in einer städtischen Unterkunft auf der Spyckstraße in Kleve. Ein 35-jähriger wurde mit zahlreichen Messerstichen getötet. Daraufhin sei ihm noch mit einer der Säge nahezu der Kopf abgetrennt worden. Statt einer Anklageschrift gab es von vornherein eine Antragsschrift, da die Staatsanwaltschaft von einer psychischen Erkrankung des des 37-jährigen Beschuldigten ausging. Dieser gab vor Gericht an, sich an den genauen Tathergang nicht mehr erinnern zu können. Der Mann leide an einer schweren Form der Schizophrenie, die mit Halluzinationen einhergehe, erklärte ein Sachverständiger. Daher ordneten die Richter die unbefristete Unterbringung im Maßregelvollzug an.

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