Kleve: 28-Jähriger muss in die Psychiatrie

In einem Prozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Kleve angeordnet, den 28-jährigen Angeklagten in der Psychiatrie unterzubringen.

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Der Mann hatte einem im Büro sitzenden Arbeitskollegen mit einem Schlosserhammer mehrfach gezielt auf den Hinterkopf geschlagen haben, um ihn zu töten. Dadurch erlitt das Opfer lebensbedrohliche Verletzungen. Ein sachverständiger Psychiater erklärte, dass der 28-Jährige an akuter Schizophrenie leide. Wegen seiner psychischen Erkrankung sei der 28-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig gewesen, so das Gericht. Da er immer noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, wurde eine unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet.