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Kevelaer: Eingeschränktes Halteverbot auf der Marktstraße
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Kevelaer: Eingeschränktes Halteverbot auf der Marktstraße

In Kevelaer gilt ab sofort auf der Marktstraße eine neue Zone mit eingeschränktem Halteverbot. Die Regelung reicht über die Marktstraße bis zum St.-Klara-Platz. 

Veröffentlicht: Mittwoch, 17.06.2026 10:15

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Sie gilt auch im Bereich hinter dem Rathaus bis zum Schild „verkehrsberuhigter Bereich“ am Roermonder Platz, so die Stadtverwaltung. In dieser Zone ist Parken nicht mehr erlaubt. Halten ist nur noch kurz möglich und auf höchstens drei Minuten begrenzt. Das gilt nur zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Das eingeschränkte Halteverbot gilt auf allen öffentlichen Flächen in dem Bereich. Ausnahmen gelten nur dort, wo zusätzliche Schilder etwas anderes regeln.

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