
© SYMBOLBILD | rogerphoto - stock.adobe.com
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Goch: Hautarztpraxis darf vorerst keine Kassenpatienten behandeln
Die neue Hautarztpraxis des Medizinischen Versorgungszentrums Maderma in Goch muss die Behandlung gesetzlich Versicherter mit sofortiger Wirkung einstellen.
Veröffentlicht: Freitag, 15.08.2025 12:32
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Hintergrund ist der Widerspruch eines Arztes, der im Vergabeverfahren unterlegen war und seine eigene Praxis an einem anderen Ort im Kreis Kleve eröffnen wollte. Die Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung war Maderma erst im Frühjahr erteilt worden, um die als unterversorgt geltende Region wieder hautärztlich abzudecken. Bis der Berufungsausschuss über den Fall entscheidet, ruht die Genehmigung – obwohl die Praxis bereits viele Termine mit Kassenpatienten vereinbart hat.
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