Goch: Bürgerbegehren ist zulässig

Der Haupt- und Finanzausschuss in Goch hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Rettet die Grundschule im Ort" festgestellt.

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Damit können nach Angaben der Stadtverwaltung ab sofort Unterschriften auf den dafür vorgesehenen Listen zur Unterstützung des Bürgerbegehrens gesammelt werden. Insgesamt müssen demnach 2.036 Unterschriften zusammenkommen, damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist. Die Frist zur Abgabe der Unterschriften läuft am 22. Januar nächsten Jahres ab. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss des Rates vom vergangenen Juni und hat den Erhalt der Grundschulteilstandorte Asperden und Kessel zum Ziel. Der Beschluss des Rates sieht dagegen vor, den Teilstandort Kessel der Niers-Kendel-Schule zu schließen und im Ortsteil Asperden ein neues Gebäude zu errichten, das künftig als einziger Standort der Niers-Kendel-Schule dienen soll. Weitere Informationen im Netz unter "antenneniederrhein.de".


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