
Geldern - E-Scooterfahrerin schwer verletzt / Kollision mit Fußgängerin
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 10:03
Am Mittwochmorgen (17. Juni 2026) gegen 10:30 Uhr befuhr eine 17-Jährige aus Issum gemeinsam mit einer 15-Jährigen Mitfahrerin auf einem E-Scooter den Gehweg an der Kapuzinerstraße in Richtung Issumer Straße. Als eine 62-Jährige Anwohnerin aus ihrer Haustür und auf den Gehweg trat, kam es zum Zusammenstoß. Alle drei Beteiligten stürzten zu Boden, wobei sich die 17-Jährige schwere Verletzungen zuzog. Die 15-Jährige und die 62-Jährige verletzten sich hingegen leicht.
Den Verkehrsunfall zum Anlass genommen, weist die Polizei noch einmal auf folgende, geltende Regeln für E-Scooter hin:
- E-Scooter sind nur für jeweils einen Fahrenden bestimmt - es darf also keine weitere Person mitgenommen werden. - Mit dem E-Scooter können Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen benutzt werden, falls nicht vorhanden, fährt man auf der Fahrbahn. - Gehwege und Fußgängerzonen zu benutzen und entgegen der Einbahnstraße zu fahren, ist tabu. - Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden. - Auch beim Fahren eines E-Scooters darf während der Fahrt kein Mobiltelefon in der Hand gehalten oder bedient werden. - Zu beachten ist bei E-Scootern zudem folgendes: Die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und der Beleuchtung ist zu überprüfen, eine gültige Betriebserlaubnis muss vorliegen und Haftpflichtversicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht. (cs)
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