Euregio: Selbst kurze Fahrten ins Nachbarland sind meldepflichtig

In unserer deutsch-niederländischen Grenzregion sind selbst kurze Fahrten ins jeweilige Nachbarland fast alle meldepflichtig. Das schreibt die neue Corona-Einreiseverordnung vor, die seit vergangenem Samstag (3.10.) in Kraft getreten ist. Bis auf Limburg sind alle niederländischen Provinzen, die an den Kreis Kleve grenzen, jetzt Risikogebiete:

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Wer bis zu 24 Stunden aus einem niederländischen Risikogebiet nach NRW einreist, muss nicht in Quarantäne und muss auch keinen negativen Corona-Test vorweisen. Aber: Selbst kurze Fahrten-etwa zum Einkaufen oder Tanken- müssen dem Gesundheitsamt des Kreises Kleve gemeldet werden. Das gilt sowohl für Niederländer, die in den Kreis Kleve kommen, als auch für Deutsche, die über die Grenze fahren. Diese Fahrten können online über ein Formular auf der Webseite des Kreises Kleve gemeldet werden. Darüber hinaus hat der Kreis eine Info-Hotline geschaltet.


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