
Euregio: Grenzgänger können Homeoffice weiter nutzen
Grenzgänger, deren Arbeitgeber sich in einem anderen Land befindet als ihr Wohnsitz, können dauerhaft von erleichterten Bedingungen für das Homeoffice profitieren. Der Spitzenverband der Krankenkassen begrüßte eine entsprechende Regelung, weil sie eine sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung für die Betroffenen darstelle.
Veröffentlicht: Mittwoch, 26.07.2023 05:14
Konkret geht es dabei um ein Übereinkommen zwischen Deutschland und mehreren anderen Staaten. Es besagt, dass Beschäftigte bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Telearbeit mehr als früher im Homeoffice arbeiten können. Und das, ohne dass sich dadurch etwas an ihrer Sozialversicherungspflicht ändert. Nach Angaben des Verbands haben neben Deutschland 17 Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter auch die Niederlande.