
Euregio: Corona-Lockerungen im "kleinen Grenzverkehr"
Für den sogenannten "Kleinen Grenzverkehr" zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es mit Blick auf die Coronapandemie Lockerungen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.10.2020 11:22
Das hat die Klever Kreisverwaltung auf Anfrage von Antenne Niederrhein bestätigt. Aufenthalte in den niederländischen Risikogebieten von maximal 24 Stunden müssen nicht mehr beim Kreisgesundheitsamt gemeldet werden. Dies gilt sowohl für Deutsche, die in die Niederlande fahren, als auch für Niederländer, die nach Deutschland kommen. Auch für Grenzpendler, Studenten und Schüler als auch für Aufenthalte aus sozialen und familiären Gründen gibt es Lockerungen. Für diese Kategorie "bis maximal 5 Tage" reicht es aus, diese Aufenthalte einmal gebündelt beim Gesundheitsamt zu melden.