
Emmerich: Maskenpfllicht in Teilen der Innenstadt
In Teilen der Emmericher Innenstadt gilt an diesem Wochenende (3.-5.12.)eine Maskenpflicht. Das hat die Stadtverwaltung mit Blick auf den Lichtermarkt und den verkaufsoffenen Sonntag angeordnet.
Veröffentlicht: Freitag, 03.12.2021 13:12
Die Stadt Emmerich rechnet mit einer großen Besucherzahl. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht auf den Flächen der Außengastronomien sowie bei der Einnahme von Speisen und Getränken im Stehen oder Sitzen. Besucher müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. Kinder, die noch keine Schule besuchen, sind davon ausgenommen, ebenso Menschen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und Radfahrer zu den folgenden Zeiten und auf den nachfolgend aufgeführten öffentlichen Straßen und Plätzen: Freitag und Samstag, 3. und 4. Dezember, jeweils von 15 bis 21Uhr sowie Sonntag, 5. Dezember, von 11 bis 19 Uhr innerhalb der eingezäunten Veranstaltungsfläche des Emmericher Lichtermarktes auf dem Rathausvorplatz und der angrenzenden Straße Martinikirchgang. Am Sonntag gilt die Regelung zudem auch von 13 bis 18 Uhr an folgenden Straßen und Plätzen: Steinstraße, Alter Markt, Kirchstraße, Fischerort, Christoffelstraße, Kaßstraße, Franz-Wolters-Platz, Kleiner Löwe.