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Emmerich: Klage eines Bewerbers um Beigeordnetenstelle unzulässig
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Emmerich: Klage eines Bewerbers um Beigeordnetenstelle unzulässig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage eines Bewerbers um eine Beigeordnetenstelle in Emmerich abgewiesen. Und zwar, weil die Klage bereits unzulässig sei.

Veröffentlicht: Freitag, 28.02.2020 14:26

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Dem Bewerber fehle die erforderliche Klagebefugnis. Denn er sei nicht in seinen eigenen Rechten verletzt worden, so das Gericht. Er wurde nur gewählt, aber noch nicht zu einem kommunalen Wahlbeamter ernannt. Hintergrund ist die Wahl von Stephan Wedding zum Beigeordneten im Jahr 2017, die von Bürgermeister Hinze und auch von Landrat Wolfgang Spreen beanstandet worden war. Zur Begründung hieß es damals, Wedding verfüge nicht über die entsprechende Qualifikation. Dies spielte jetzt für die Begründung des Gerichts aber keine Rolle. Gegen das Urteil kann Berufung vor dem OVG Münster eingelegt werden.

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