
Bistum: Pflicht zum Tragen von Masken eingeführt
Im Bistum Münster gilt bei Beerdigungen generell die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Veröffentlicht: Freitag, 23.10.2020 12:17
Auch in den Gottesdiensten sind die Gemeinden gehalten, die entsprechenden Regelungen bei erhöhten Inzidenzen zu beachten. Eine Maskenpflicht für die Gläubigen gilt demnach auch am Platz ab einer Inzidenz von 35, heißt es aus Münster. Ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren und Vorsänger. Eine Reduzierung des Gesangs oder gar ein Gesangsverbot sind laut Bistum aber nicht vorgesehen. Darüber hinaus seien Gottesdienste nicht von den in den Allgemeinverfügungen verfügten Höchstzahl von Teilnehmenden an privaten Feiern betroffen. Diese Zahl bezieht sich nur auf private Feste. Beerdigungen seien damit auch ab der Gefährdungsstufe II, also ab einer Inzidenz ab 50, mit über 100 Personen möglich.