
Berlin/Niederrein: Neue Pflicht für Arbeitgeber
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Unternehmen alle neuen Mitarbeitenden aus Drittstaaten gleich am ersten Arbeitstag über ein kostenloses Beratungsangebot informieren.
Veröffentlicht: Dienstag, 20.01.2026 04:39
Darauf macht die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Die Beratungsstelle „Faire Integration“ unterstützt Arbeitnehmer bei Fragen rund um Arbeits- und Sozialrecht – etwa zu Verträgen, Rechten am Arbeitsplatz oder Sozialversicherungen. Die Information muss demnach schriftlich erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Brief oder als Anhang im Arbeitsvertrag. Ziel ist, dass neue Fachkräfte von Anfang an wissen, wo sie Hilfe und verlässliche Informationen bekommen können. Die Regelung gilt für alle, die ab diesem Jahr ihre Arbeit in einem deutschen Unternehmen aufnehmen. Hier gibt es weitere Informationen.