
ab 9. Juli - Einlass ins Embricana ohne Test- und Impfnachweise
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine geänderte Corona-Schutzverordnung vorgestellt. In der ab Freitag, 09. Juli, gültigen Verordnung treten weitere Lockerungen für Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 10 in Kraft (Inzidenzstufe 0). Unter anderem besteht in Schwimmbädern keine Testpflicht mehr.
Veröffentlicht: Donnerstag, 08.07.2021 15:18
Da der Kreis Kleve bereits seit geraumer Zeit unter diesem Schwellenwert liegt, werden die Lockerungen mit dem morgigen Tag unmittelbar wirksam.
Das heißt: wer das Emmericher Schwimmbad besuchen möchte, muss ab dem 09. Juli keinen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis beibringen.
Die Regelung hat allerdings nur so lange Gültigkeit, wie der Inzidenzwert im Kreis Kleve unter 10 liegt. Übersteigt die Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 10, gilt wieder die Inzidenzstufe 1 und damit die Testpflicht.
Da die geänderte Corona-Schutzverordnung immer noch eine Besucherbegrenzung vorsieht, müssen die Eintrittskarten für den Schwimmbadbesuch nach wie vor über den E-Ticket-Shop auf der Internetseite erworben werden. Lediglich das Frühschwimmen (dienstags bis freitags von 6 bis 10 Uhr) ist von dieser Regelung ausgenommen.
Die Maskenpflicht im Foyer/Kassenbereich des Embricana entfällt ab dem 9. Juli ebenfalls.