Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Hörfunkprogramm von
ANTENNE NIEDERRHEIN

 

1. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen

Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen, die im Hörfunkprogramm von ANTENNE NIEDERRHEIN veranstaltet werden. ANTENNE NIEDERRHEIN behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele Besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind dann auf der jeweiligen Aktionsseite einsehbar.
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das ANTENNE NIEDERRHEIN in seinem Hörfunkprogramm veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen an:
 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von ANTENNE NIEDERRHEIN, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels be2 schäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
 

3. Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn

Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Hörfunkprogramm von ANTENNE NIEDERRHEIN, ggf. auch in Besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziff. 1) informiert. Dies betrifft u.a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. –aufgaben.
 

4. Teilnahme über Telefon / Kosten

Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Telefonnummer(n) möglich.
 

5. Gewinn

Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen.

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.

Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet ANTENNE NIEDERRHEINnur in deren Namen an. ANTENNE NIEDERRHEIN ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
 

6. Ausschluss von Teilnehmern

ANTENNE NIEDERRHEIN behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

ANTENNE NIEDERRHEIN kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Hörfunkprogramm von ANTENNE NIEDERRHEIN (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
 

7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Minderjährige, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

Stellt ANTENNE NIEDERRHEIN nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann ANTENNE NIEDERRHEIN diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
 

8. Veröffentlichung von Namen; Promotion

ANTENNE NIEDERRHEIN darf den Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten von ANTENNE NIEDERRHEIN bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung.

Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
 

9. Abbruch Gewinnspiel

ANTENNE NIEDERRHEIN behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen ANTENNE NIEDERRHEIN zu.
 

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
 

11. Haftungsausschluss

ANTENNE NIEDERRHEIN haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, ANTENNE NIEDERRHEIN bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
 

12. Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.antenneniederrhein.de.
 

13. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
 

14. Gewinnspielanbieter

Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergemeinschaft von

Veranstaltergemeinschaft für Lokalen Rundfunk in Kreis Kleve e.V.
Stechbahn 2-8
47533 Kleve

Registernummer: VR 0753
Amtsgericht Kleve

Vorstandsvorsitzender: drs. Hans Vlaskamp



Stand: Juli 2009
Die Nacht
mit Verena Strauss