Kreis Kleve: Zoll ermittelt fünf illegal Beschäftigte

Im Rahmen europaweiter Kontrolltage zum Thema "Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft" haben Fahnder im Kreis Kleve insgesamt fünf Arbeitnehmer ermittelt, die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten.

© Zoll, Archivbild

Die Zöllner trafen zwei in einem Nagelstudio an, drei weitere in einem Restaurant. Die Durchsuchungen fanden am 24. April statt. Die ermittelten Arbeitnehmer wurden erkennungsdienstlich behandelt und nach den ersten Maßnahmen den Mitarbeitern der Ausländerbehörde Kleve übergeben. Auch die jeweiligen Arbeitgeber könnten mit Konsequenzen rechnen, denn hier besteht ebenfalls der Verdacht einer Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz, so eine Sprecherin des Zolls. Zusätzlich werden die Geschäftsunterlagen geprüft, ob weitere Unregelmäßigkeiten vorliegen, u.a. zum Beispiel die Verletzung der Sofortmeldepflicht und die Höhe des Mindestlohns.